Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert am 25.10.2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Hochdruckreinigung von HDR Wasserkraft im Geschäftsverkehr mit Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen der Hochdruckreinigung, Steinreinigung, Dachreinigung, Fugensanierung und verwandter Reinigungs- und Sanierungsleistungen (nachfolgend „Leistungen“), die zwischen HDR Wasserkraft, Inhaber Zoltan Guttmann, Amsterdamer Str. 31, 71034 Böblingen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B-Geschäftsverkehr). Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen grundsätzlich nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB; sollte im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Angaben zu Flächen, Materialien und Verschmutzungsgrad in Angeboten beruhen, soweit nicht vor Ort begutachtet, auf den Angaben des Auftraggebers. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse hiervon ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis und/oder den Leistungsumfang nach vorheriger Ankündigung anzupassen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Hierzu zählen insbesondere:
- Hochdruck- und Heißwasserreinigung von Stein-, Pflaster- und Betonflächen
- Dachreinigung (Entfernung von Moos, Algen und Ablagerungen)
- Fugensanierung inklusive unkrauthemmender Verfugung
- Reinigung von Tartanbahnen und vergleichbaren Sportbelägen
- optionale Nachbehandlungen wie Mineralisierung/Imprägnierung
(2) Nicht umfasst sind, soweit nicht gesondert vereinbart, die Beseitigung struktureller Vorschäden (z. B. Risse, lose Verlegung, morsche Dachziegel), Garten- und Landschaftsbauarbeiten sowie die Wiederherstellung farblich identischer Optik bei stark verwittertem oder unterschiedlich gealtertem Material.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten und rechtzeitig vor Leistungsbeginn:
- freien und sicheren Zugang zu den zu reinigenden Flächen zu gewährleisten,
- kostenfreien Zugang zu Wasser- und Stromanschlüssen in ausreichender Kapazität bereitzustellen,
- die zu bearbeitenden Flächen von Mobiliar, Fahrzeugen, Pflanzen und sonstigen Gegenständen zu räumen,
- den Auftragnehmer über bekannte Vorschäden, empfindliche Materialien, denkmalschutzrechtliche Auflagen oder Besonderheiten des Untergrunds vor Arbeitsbeginn schriftlich zu informieren,
- erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. für Abwasserableitung) rechtzeitig einzuholen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Terminen und Vergütung.
§ 5 Termine, Witterungsabhängigkeit
(1) Vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterungsbedingungen. Bei Frost, Starkregen, Sturm oder vergleichbaren Bedingungen, die eine fachgerechte oder gefahrlose Leistungserbringung verhindern, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin zu verschieben; er informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
(2) Eine witterungsbedingte Verschiebung stellt keine Vertragsverletzung dar und begründet keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
(3) Feste, verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Einsatz materialgerechter Verfahren.
(2) Für Schäden, die auf bereits vorhandenen Beeinträchtigungen des Untergrunds (z. B. Vorschäden, poröses oder stark verwittertes Material, unsachgemäße Voranstriche/Vorbehandlungen) beruhen und dem Auftragnehmer bei Ausführung mit üblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren, haftet der Auftragnehmer nicht.
(3) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
(4) Farbliche Abweichungen oder ein ungleichmäßiges Reinigungsergebnis, die durch unterschiedliche Materialalterung, frühere Behandlungen oder natürliche Materialeigenschaften bedingt sind, begründen keinen Mangel.
(5) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate ab Abnahme.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Vergütung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
(4) Zusätzlicher, bei Angebotserstellung nicht erkennbarer Aufwand (z. B. durch stärkere Verschmutzung, erschwerten Zugang oder unrichtige Flächenangaben) wird nach Aufwand zusätzlich vergütet und dem Auftraggeber vorab angezeigt.
§ 8 Stornierung und Terminverschiebung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei verschieben oder stornieren.
(2) Bei kurzfristigerer Stornierung kann der Auftragnehmer eine Aufwandspauschale von bis zu 20 Prozent des vereinbarten Auftragswerts in Rechnung stellen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens vorbehalten.
§ 9 Nutzung von Vorher-Nachher-Fotos und Referenzen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung entstandene Vorher-Nachher-Fotografien der bearbeiteten Flächen zu Referenz- und Marketingzwecken (z. B. Website, Social Media) zu nutzen, sofern hierdurch keine Rückschlüsse auf die konkrete Adresse oder Identität des Auftraggebers ohne dessen Zustimmung ermöglicht werden.
(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich (auch per E-Mail) ganz oder teilweise widersprechen; ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt eine weitere Verwendung.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG) zur Vertragsabwicklung.
Nähere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
§ 11 Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Böblingen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.